Aktuelles
26.05.2020
+++ Wichtige Infos zu #Corona und zum weiteren #Zeitplan der Bay. Staatsregierung. Auch Sport kommt vor +++
+++ Wichtige Infos zu #Corona und zum weiteren #Zeitplan der Bay. Staatsregierung. Auch Sport kommt vor +++
# ab 2. Juni 2020 die Abgabe von Speisen und Getränken durch gastronomische Betriebe im Freien auf die Zeit von 6 bis 22 Uhr verlängert wird.
# ab 8. Juni 2020 weitere Erleichterungen im Bereich des Sports erfolgen, soweit erforderliche Abstandsregelungen und Schutz-/Hygienekonzepte eingehalten werden:
- Tanzschulen für kontaktlosen Tanz und Paartanz mit einem festen Tanzpartner sowie Fitnessstudios können wieder öffnen.
- Der Betrieb von Freibädern und von Außenanlagen von Badeanstalten (inkl. Außenbereich von Schwimmbädern, Kureinrichtungen, Hotels usw.) kann wieder aufgenommen werden.
- Die Einschränkung des Trainingsbetriebs auf den Begriff „Individualsportarten“ in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (§ 9 Abs. 1 Satz 2 der 4. BayIfSMV vom 5. Mai 2020) entfällt ersatzlos.
- Das Training von Rehabilitationssportgruppen und der Trainingsbetrieb für National- bis einschließlich Landeskaderathleten sogenannter nichtolympischer Sportarten wird in Sportstätten wieder erlaubt.
- Der Outdoor-Trainingsbetrieb ist in Gruppen von bis zu 20 Personen zulässig.
- Indoorsportstätten können den Betrieb wieder aufnehmen.
- Der Wettkampfbetrieb für kontaktlos ausführbare Sportarten im Freien ist wieder zulässig.